Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ernst Nolden Elektroanlagenbau GmbH

1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen haben ausschließliche Geltung für sämtliche Rechtsgeschäfte mit allen Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen bewirkt nicht die Unwirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.

2. Vertragsschluss

Für den Vertragsschluss ist der Inhalt unserer Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen AGB maßgebend.

Hat der Kunde eine Bestellung (Vertragsangebot) abgegeben, so ist er auf die Dauer von 3 Wochen ab dem Eingang des Bestellformulars bei uns an dieses Vertragsangebot gebunden. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn wir nicht vorher - das Datum des Poststempels entscheidet - schriftlich die Annahmen dieses Vertragsangebotes abgelehnt haben.

3. Preise

Die vereinbarten Preise verstehen sich ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten und gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Dauer von 4 Monaten von der Annahme des Angebotes an (siehe oben Nr.2). Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden - vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarung - die am Tage der Lieferung geltenden Preise in Rechnung gestellt. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und Auslieferung nicht unerheblich übersteigt.

Am Angebot sind neben dem Gesamtpreis stets die einzelnen Einheitspreise maßgebend. Eine nachträgliche Änderung der Angebotsgrundlagen durch den Auftraggeber bedingt eine Änderung der Einheitspreise. Mündliche, telegraphische oder telefonische Angebote sind nur gültig, wenn sie mit der schriftlichen Bestätigung übereinstimmen.

4. Lieferung- und Gefahrübergang

Die Lieferung der Ware erfolgt ab unserem Werk auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig und gelten als eigenes Geschäft, für das jeweils diese Geschäftsbedingungen Anwendung finden.

Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist, in jedem Fall aber, sobald sie zwecks Versand unser Werk verlassen hat.

5. Lieferzeit, Rücktritt des Kunden vom Vertrag

Soweit nicht ausdrücklich verbindliche Liefertermine vereinbart sind, beginnt die Lieferfrist mit dem Eingang der Auftragsbestätigung bei dem Kunden, spätestens mit Ablauf der in Nr. 2 Satz 1 erwähnten Frist. Können wir einen Liefertermin nicht einhalten, so hat der Kunde eine angemessene Frist zu Nachlieferung von mind. 4 Wochen, beginnend mit dem Eingang der Erklärung bei uns, zu gewähren.

Soweit die rechtzeitige Lieferung durch Ereignisse höherer Gewalt, sei es bei uns, bei unserem Vorlieferanten oder auch Transportorganen oder ähnlichen außergewöhnlichen Vorkommnissen behindert wird, verlängert sich die Lieferzeit im angemessenen Umfang. Wir sind von der Lieferverpflichtung freigestellt, wenn Vorlieferanten für das zu liefernde Produkt, benötigte Ware nicht liefern oder deren Produktion eingestellt haben. Über diese Umstände werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten, ohne dass jedoch dem Kunden aus dem etwaigen Unterlassen dieser Mitteilung ein Ersatzanspruch entstehen könnte.

Werden trotz Nachfristsetzung vorgegebene Lieferfristen nicht eingehalten oder aber ist uns aus anderen Gründen eine Lieferung nicht möglich, so kann der Kunde frühestens nach Ablauf der gesetzten Frist den Rücktritt von dem Vertrag erklären.

6. Annahmeverzug

Verweigert der Kunde nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist oder einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von mind. 1 Woche die Annahme der Lieferung oder ergibt sich sonst aus seinem Verhalten der Wille, nicht abnehmen zu wollen, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser Schadenersatzanspruch beträgt 30% des Netto Warenwertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hierbei bleibt sowohl uns, als auch dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden nicht entstanden, wesentlich höher oder wesentlich niedriger ist als die vorstehende Schadenersatzpauschale.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Kunden unser Eigentum. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und unentgeltlich ordnungsgemäß zu lagern.

Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder um einen Kaufmann, bei dem der Vertragsschluss zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diejenigen Forderungen, die uns aus laufenden Geschäftsbeziehungen im übrigem gegenüber dem Kunden zustehen. Auf Verlangen des Kunden sind zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheit beibringt.

Soweit es sich bei dem Kunden um einen Wiederverkäufer handelt, ist er berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im gewöhnlichen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern, jedoch nicht zu verpflichten oder sicherungszuübereignen. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit unwiderruflich die seinem Vertragspartner gegenüber entstandene Forderung mit sämtlichen Nebenrechten an uns zur Sicherung aller Ansprüche aus laufender
Geschäftsbeziehung ab.

Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Kunde kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für uns. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich die vertragsschließenden Parteien jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf uns übergeht; die Übereignung nehmen wir hiermit an. Der Kunde bleibt unentgeltlicher Verwahrer der hergestellten Sache.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Vertragspartner ausdrücklich auf unsere Vorbehaltsrechte hinzuweisen. Im Übrigen hat der Kunde auf unser Verlangen hin jederzeit Auskunft über die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse der gelieferten und unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu erteilen.

8. Zuzahlung

Soweit nichts anderes Vereinbart, sind die Rechnungsbeträge wie folgt zahlbar:

Im Falle des Abschlusses von Kaufverträgen sind der Kaufpreis, der Preis für die Nebenleistungen und verauslagte Kosten bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

Im Falle des Abschlusses von Werkverträgen in der Werklohn innerhalb von 8 Tagen nach
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug sind wir ohne weiteres berechtigt, Vorzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, mindestens aber 6 % Zinsen. Hierbei bleibt sowohl und als auch dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass der Zinsaufwand nicht entstanden, wesentlich höher oder wesentlich niedriger ist als die vorstehende Zinspauschaule.

9. Rücktritt der Fa. Nolden GmbH vom Vertrag

Ergibt sich trotz vorheriger fachmäßiger Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag in der vorliegenden Form unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Kunde möglichen Abänderungen des Vertrages zustimmt.

Wir sind auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir ungünstige Auskünfte über die Vermögensverhältnisse oder das Geschäftsgebaren des Kunden erhalten, der Kunde seine Zahlungen einstellt oder vermindert, oder über sein Vermögen die Eröffnung des Konkurs oder Vergleichsverfahrens beantragt wurde. Falls wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, hat
der Kunde unverzüglich nach Aufforderung etwa bereits erhaltene Ware auf seine Kosten in unser Lager zurückzubringen, sowie als Ausgleich für unsere Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung oder Wertminderung einer Pauschale von 30 % des Rechnungs-Nettobetrages zuzüglich des gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten. Sowohl und als auch dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Aufwendungen oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden, wesentlich niedriger oder wesentlich höher sind als der vorstehende Pauschalbetrag.

10. Gewährleistung bei Kaufverträgen

Wir leisten Gewähr für Fehlerfreiheit der gelieferten Ware für die Dauer von 6 Monaten ab dem Datum der Übergabe an den Kunden. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben die Mangelhaftigkeit gerügt hat.

Die Gewährleistungsrechte des Kunden beschränken sich auf Nachbesserung. Unbenommen bleibt unser Recht, an Stelle der Nachbesserung eine Ersatzlieferung vorzunehmen.

Der Kunde kann die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) nur dann verlangen, wenn mindestens 2 Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind und der Mangel nicht innerhalb einer Frist von mindestens 6 Wochen nach Eingang der Mängelrüge behoben wurde.

11. Gewährleistung bei Werkverträgen

Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, sowie für eingebautes Material, beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Für eine eventuell erforderliche Mängelbeseitigung hat uns der Kunde die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandende Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nachbesserung uns oder unserem Beauftragten zur Verfügung steht. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht wurden, Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag),
Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nichtbestimmungsmäßigen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.

Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne unser Einverständnis Änderungen an den Leistungen vorgenommen wurden. Offensichtliche Mängel unserer Leistungen muss der Kunde unverzüglich, spätestens 10 Werktage nach Eintritt der Erkennbarkeit, bei Abnahme oder bei Inbetriebnahme uns gegenüber durch eingeschriebenen Brief anzeigen, ansonsten sind wir von der Gewährleistungspflicht befreit.

12. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot

Die Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen werden Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

13. Schadensersatz

Wir haften auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft unserer Leistung. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur bis zur Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens.
In sonstigen Fällen besteht eine Haftung nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz, zudem im Falle der Tätigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen nur bis zur Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens.

14. Urheberrechte

Sämtliche von uns gefertigten Zeichnungen, Entwürfe, Konstruktionsvorschläge, Muster, Werbedrucke, sowie die von uns gefertigten Kalkulationsunterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen von dem Kunden weder nachgebildet noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Wird der Auftrag auf der Grundlage von dem Kunden beigebrachter Zeichnungen oder Entwürfe durchgeführt, so versichert der Kunde, dass keine der Ausführung entgegenstehenden Rechte Dritter bestehen. Falls gleichwohl derartige Rechte begründet sind, hat uns der Kunde von sämtlicher Haftung wegen eventueller Urheberrechtsverletzungen im Innenverhältnis freizustellen.

15. Datenschutz

Der Kunde wird gem. §26 des Datenschutzgesetztes darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Abrechnung und sonstigen Auftragsabwicklung benötige Daten mittels EDV verarbeitet und abgespeichert werden.

16. Erfüllung, Gerichtsstand, anzuwendende Recht

Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Erfüllungsort wie auch als Gerichtsstand Mendig vereinbart. Dieser Gerichtsstand wird auch für den Fall vereinbart, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Unabhängig hiervon sind wir berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

Es findet das jeweils in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des zwischenstaatlichen Kollisionsrecht Anwendung.